ZWS in Kronberg
Kronberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2013. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Kronberg
Befreiung
Die Satzung der Kronberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
- Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden
- Wohnungen in Einrichtungen, die der Nutzung von vorübergehend oder dauerhaft pflegebedürftigen Menschen dienen.
- Pflegebedürftige
- Zweitwohnung aus Gründen von Berufsausbildung/Studium/Schule
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Letzte Änderung: 21.02.2017