Utting erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13.2% Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Utting erhebt folgende Staffelbeträge:
Bereich | Regelung |
---|---|
bis 1.800€ JRM | 0€ |
bis 12.063€ JRM | 12% |
darüber | 1.450 € |
Die Satzung wurde ursprünglich auf Basis der Nettokaltmiete beschlossen. Rückwirkend mit Einführung wurde diese umgewandelt in eine Jahresrohmiete auf Basis des Einheitswertverfahrens. In disem Zusammenhang wurde der Steuersatz von 10% auf 12% erhöht.
Eine Besonderheit in Utting ist eine Staffel, die einen Freibetrag vorsieht (1.800 €) und zugleich einen Höchstwert festsetzt (bis 2018 maximal 1.200 Euro Steuer, ab 01.01.2019 maximal 1.450 Steuer).
(Link auf 1. Änderungssatzung und 2. Änderungssatzung)
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Letzte Änderung: 07.04.2019