ZWS in Loissin

Loissin erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 16.5%).

Satzung

Satzung von Loissin

Anmerkungen

Die Stadt nimmt die Rohmiete heran, referenziert danach an Mietspiegel. Alternative werden feste Mietwerte angenommen – abhängig von Lage/Existenz von Dusche bzw. Toilette.

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Letzte Änderung: 08.02.2025