ZWS in Wehrheim

Wehrheim erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Wehrheim

Befreiung

Die Satzung der Wehrheim sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

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Letzte Änderung: 28.04.2009