ZWS in Altenberg

Altenberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Altenberg

Befreiung

Die Satzung der Altenberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Unterkünfte bei den Eltern während der Berufsausbildung
  • Unterkünfte in Wohnheimen, die keine abgeschlossene Wohnungen darstellen.
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes

Meldungen zu Altenberg

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Letzte Änderung: 28.04.2009