ZWS in Malente

Malente erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.08.2003. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 200% (effektiv 22%).

Satzung

Satzung von Malente

Befreiung

Die Satzung der Malente sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Hauptwohnung und Zweitwohnung im selben Gebäude

Bemerkung

Mittels Änderungssatzung wurde zum 01.01.2019 der Steuersatz von 12 auf 20% erhöht.

Meldungen zu Malente

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Letzte Änderung: 23.01.2019