Malente erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.08.2003. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 200% (effektiv 22%).
Die Satzung der Malente sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Mittels Änderungssatzung wurde zum 01.01.2019 der Steuersatz von 12 auf 20% erhöht.
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Letzte Änderung: 23.01.2019