ZWS in Bad Feilnbach

Bad Feilnbach erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.21%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Bad Feilnbach

Staffel

Bad Feilnbach erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Von/ab bis Steuer
1   1.200,00 60 €
2 1.200,01 2.400,00 170 €
3 2.400,01 3.600,00 280 €
4 3.600,01 4.800,00 390 €
5 4.800,01 7.200,00 610 €
6 7.200,01 9.600,00 830 €
7 9.600,01 12.000,00 1.050 €
8 12.000,01   1.700 €

Meldungen zu Bad Feilnbach

Zu Bad Feilnbach gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Bad Feilnbach im Forum

Zu Bad Feilnbach gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 28.04.2009