Ostseebad Karlshagen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 22%).
Satzung von Ostseebad Karlshagen
Die Satzung der Ostseebad Karlshagen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Nach zwei Änderungssatzungen wurde eine neue Satzung 2016 eingeführt – mit einem Steuersatz von 20%.
Bis 2013 gab es folgende Stufen:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 900 Euro | 75 Euro |
2. | bis 1.900 Euro | 150 Euro |
3. | bis 3.700 Euro | 300 Euro |
4. | mehr als 3.700 Euro | 450 Euro |
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Letzte Änderung: 19.02.2016