ZWS in Ostseebad Karlshagen

Ostseebad Karlshagen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 22%).

Satzung

Satzung von Ostseebad Karlshagen

Befreiung

Die Satzung der Ostseebad Karlshagen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Drittwohnungen
  • Ferienwohnungen/Kurzimmer bei Miete unter einem Monat

Bemerkungen

Nach zwei Änderungssatzungen wurde eine neue Satzung 2016 eingeführt – mit einem Steuersatz von 20%.

Bis 2013 gab es folgende Stufen:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 900 Euro 75 Euro
2. bis 1.900 Euro 150 Euro
3. bis 3.700 Euro 300 Euro
4. mehr als 3.700 Euro 450 Euro

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Letzte Änderung: 19.02.2016