ZWS in Ostseebad Trassenheide

Ostseebad Trassenheide erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 22%).

Satzung

Satzung von Ostseebad Trassenheide

Befreiung

Die Satzung der Ostseebad Trassenheide sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

Alte Staffel

Bis 2015 galten folgende Staffelsätze (durchschnittlich 10.04% der Kaltmiete):

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.900 Euro 150 Euro
2. bis 3.700 Euro 300 Euro
3. mehr als 3.700 Euro 450 Euro

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Letzte Änderung: 04.03.2016