ZWS in Nümbrecht

Nümbrecht erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Nümbrecht

Befreiung

Die Satzung der Nümbrecht sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Reduzierung der Steuer um 50% bei mehr als zwei minderjährigen Kindern

Änderungssatzung

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Letzte Änderung: 05.05.2009