ZWS in Nieblum

Nieblum erhebt Zweitwohnungsteuer seit 29.10.1986. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Nieblum

Meldungen zu Nieblum

Zu Nieblum gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Nieblum im Forum

Zu Nieblum gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 05.05.2009