ZWS in Pirna

Pirna erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 9.22%.

Satzung

Satzung von Pirna

Staffel

Pirna erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 600 Euro 60 Euro
2. bis 1.200 Euro 120 Euro
3. bis 2.000 Euro 200 Euro
4. mehr als 2.000 Euro 300 Euro

Befreiung

Die Satzung der Pirna sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Gartenlauber unter 24qm
  • Personen unter 18 Jahre
  • Studenten ohne Einkommen (mit Einkommen pauschal 30 Euro je Jahr)

Besonderheiten

Als eine der wenigen Städte sieht die Satzung der Stadt Pirna eine komplette Befreiung für Schüler, Auszubilde, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstsleistende vor, sofern sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Mit Einkommen müssen sie lediglich einen pauschalen Betrag von 30 Euro bezahlen. Zudem sind minderjährige pauschal befreit.

Fälle und Einnahmen

Die Stadt Pirna hat jährlich 182 Fälle und nimmt 21.250 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

Satzung von 2020

Die Stadt hat für 2020 eine neue Satzung erlassen – und hat die alten Staffeln bestehen gelassen – obwohl Staffeln im Jahre 2014 vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt worden sind.

Politische Anfrage

Lesenswert: eine politische Anfrage im Pirnaer Stadtrat zur Steuer

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Letzte Änderung: 18.05.2021