ZWS in Worpswede

Worpswede erhebt Zweitwohnungsteuer seit 07.03.1984. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.22%.

Satzung

Satzung von Worpswede

Staffel

Worpswede erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.080,00 € 108 €
2. bis 1.680,00 € 168 €
3. bis 2.280,00 € 228 €
4. bis 2.880,00 € 288 €
5. bis 3.480,09 € 348 €
6. bis 4.080,00 € 408 €
7. bis 4.680,00 € 468 €
8. bis 5.280,00 € 528 €
9. mehr als 5.280,00 € 588 €

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Letzte Änderung: 05.05.2009