Usedom erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13.63%.
Usedom erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.800 Euro | 220 Euro |
2. | bis 3.600 Euro | 400 Euro |
3. | mehr als 3.600 Euro | 600 Euro |
Die Satzung der Usedom sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die alte Staffel vor der Erhöhung (Änderungssatzung stammt vom 18.12.2012):
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.800 Euro | 160 Euro |
2. | bis 3.600 Euro | 300 Euro |
3. | mehr als 3.600 Euro | 460 Euro |
Zu Usedom gibt es leider noch keinen Meldung.
Letzte Änderung: 05.06.2015