ZWS in Weiler-Simmerberg

Weiler-Simmerberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Weiler-Simmerberg

Staffel

Weiler-Simmerberg erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Nettokaltmiete Steuer
1. bis 1.500,00 € 150 €
2. bis 3.000,00 € 300 €
3. bis 6.000,00 € 600 €
4. mehr als 6.000 € 900 €

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Letzte Änderung: 09.05.2009