ZWS in Grömitz

Grömitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 20.06.1984. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Satzung

Satzung von Grömitz

Anmerkung

Vor dem 1.1.2002 betrug die Steuer 10.5%.

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Letzte Änderung: 18.05.2009