ZWS in St. Peter

St. Peter erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.73%.

Satzung

Satzung von St. Peter

Staffel

St. Peter erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.200 € 100 €
2. bis 2.400 € 200 €
3. bis 3.600 € 300 €
4. mehr als 3.600 € 400 €

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Letzte Änderung: 23.05.2009