St. Peter erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.73%.
St. Peter erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.200 € | 100 € |
2. | bis 2.400 € | 200 € |
3. | bis 3.600 € | 300 € |
4. | mehr als 3.600 € | 400 € |
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Letzte Änderung: 23.05.2009