Nordholz erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 14.13% Der Steuersatz liegt bei 18% (effektiv 14.13%).
Nordholz erhebt folgende Staffelbeträge:
Die Satzung der Nordholz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 23.05.2009