ZWS in Nordholz

Nordholz erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 14.13% Der Steuersatz liegt bei 18% (effektiv 14.13%).

Satzung

Satzung von Nordholz

Staffel

Nordholz erhebt folgende Staffelbeträge:

  • 18%, mindestens 100 Euro, maximal 500 Euro

Befreiung

Die Satzung der Nordholz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • von Angehörigen der Bundeswehr bei weniger als einem Jahr

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Letzte Änderung: 23.05.2009