ZWS in Baiersbronn

Baiersbronn erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1982. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13.74%.

Satzung

Satzung von Baiersbronn

Staffel

Baiersbronn erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.880 € 188 €
2. bis 2.800 € 280 €
3. bis 3.720 € 372 €
4. mehr als 3.720 € 492 €

Meldungen zu Baiersbronn

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Letzte Änderung: 11.10.2012