Trossingen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2009. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8.8%).
Die Satzung der Trossingen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Stadt Trossingen hat die Satzung noch nicht online im Ortsrecht hinterlegt, jedoch hat uns ein Leser eine eingescannte Variante zugeschickt. Diese wurde zusammen mit einem Anschreiben und einem Erfassungsbogen an die betroffenen Anwohner verschickt.
Erstaunlich ist, daß in der Satzung von einer Jahresrohmiete die Rede ist, währenddessen auf der stadteigenen Homepage von der Jahreskaltmiete die Rede ist. Die Rohmiete enthälten bestimmte “kalte” Nebenkosten, die Bemessungsgrundlage fällt also höher auf.
Im beigelegten Erfassungsbogen wird eine “Monatliche Rohmiete (ohne Nebenkosten)” erfragt. Wenn von den Einwohnern ein gewisses Verständnis für “Beamtendeutsch” erwartet wird, müßte die Kommune einen sicheren Umgang mit Begriffen sein.
Die Satzung wurde am 02.03.2009 in der Gemeinderatssitzung beschlosse. Argumentiert wird hierbei primär mit dem Anreiz, Einwohner zum Ummeldung zu animieren. Als Zielgruppe stehen dabei dauch die Studenten der dortigen Musikhochschule.
Die Satzung ist online. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete. Der Steuersatz geht von der Jahreskaltmiete aus. Der Widerspruch bleibt bestehen.
Zu Trossingen gibt es leider noch keinen Meldung.
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Letzte Änderung: 15.08.2014