ZWS in Oberuckersee

Oberuckersee erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Oberuckersee

Befreiung

Die Satzung der Oberuckersee sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen, die nicht der konkreten Definition entsprechen (mind. 25qm, Fenster, Energie- und Wasserversorgung, …)

Anmerkung

Die Gemeinde bietet die Satzung lediglich im MS-Word-Format an, so daß wir hier eine Kopie der Satzung eingebunden haben (Stand: 15.07.2009)

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Letzte Änderung: 15.07.2009