Oberuckersee erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Oberuckersee sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Gemeinde bietet die Satzung lediglich im MS-Word-Format an, so daß wir hier eine Kopie der Satzung eingebunden haben (Stand: 15.07.2009)
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Letzte Änderung: 15.07.2009