ZWS in Siegen

Siegen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2015. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Siegen

Befreiung

Die Satzung der Siegen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler und Studenten
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime
  • Frauenhäuser

Meldungen zu Siegen

Zu Siegen gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Siegen im Forum (1)

Letzte Änderung: 11.01.2015