ZWS in Hann. Münden

Hann. Münden erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2009. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Hann. Münden

Befreiung

Die Satzung der Hann. Münden sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe

Meldungen zu Hann. Münden

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Letzte Änderung: 07.12.2009