ZWS in Heilbronn

Heilbronn erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Heilbronn

Befreiung

Die Satzung der Heilbronn sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Personen, deren eheliche Wohnung sich nicht in Heilbronn befindet, aus Gründen der Erwerbstätigkeit, der (Berufs-) Ausbildung oder des Studiums innehaben. Diese Regelung gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
  • Wohnungen, deren Inhaber ihre Hauptwohnung aus Heilbronn in ein Altenwohn- und Pflegeheim oder eine Einrichtung zur Aufnahme pflegebedürftiger Personen verlegt haben.

Anmerkungen

Die Satzung gilt bereits ab 01.01.2010, jedoch beginnt die Steuerpflicht erst ab 01.01.2011.

Weitere Informationen der Stadtverwaltung sowie die häufig gestellten Fragen .

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Letzte Änderung: 16.06.2011