Heilbronn erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Heilbronn sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Satzung gilt bereits ab 01.01.2010, jedoch beginnt die Steuerpflicht erst ab 01.01.2011.
Weitere Informationen der Stadtverwaltung sowie die häufig gestellten Fragen .
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Letzte Änderung: 16.06.2011