ZWS in Nordhausen

Nordhausen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.08.2010. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 15%).

Satzung

Satzung von Nordhausen

Befreiung

Die Satzung der Nordhausen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, welche in einer Einrichtung für behinderte Menschen oder in einer Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht sind.
  • welche an ihrem außerhalb der Stadt Nordhausen gelegenen Hauptwohnsitz ein ehrenamtliches Wahlmandat in einer Gebietskörperschaft innehaben
  • welche bereits mit einer Hauptwohnung in der Stadt Nordhausen gemeldet sind
  • welche aufgrund einer von einem Sozialträger (ARGE, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung) finanzierten bzw. organisierten Berufsausbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme in der Stadt Nordhausen ihre Zweitwohnung nehmen müssen
  • Bis zu einer Zeitdauer von einem Jahr, wenn sie in einer stationären Gesundheitspflege – oder Betreuungseinricht ung untergebracht sind
  • Für die eine gerichtlich angeordnete Betreuung festgesetzt wurde
  • Für die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, hier der Beschluss des Ersten Senats vom 11.10.2005 – 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 gilt (gemeint sind hier die verheirateten Pendler)

Bemerkungen

Kurz nach Inkrafttreten der Satzung für die erste Änderungssatzung beschlossen, in der Ausnahmetatbestände ergänzt worden sind.

Meldungen zu Nordhausen

Zu Nordhausen gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Nordhausen im Forum (1)

Letzte Änderung: 05.06.2015