ZWS in Ludwigshafen

Ludwigshafen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2012. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Ludwigshafen

Befreiung

Die Satzung der Ludwigshafen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • 1. Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • 2. Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  • 3. Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
  • 4. Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),
  • 5. Räume zum Zwecke des Strafvollzugs.

Meldungen zu Ludwigshafen

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Letzte Änderung: 10.01.2012