ZWS in Mönchengladbach

Mönchengladbach erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2010. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Mönchengladbach

Befreiung

Die Satzung der Mönchengladbach sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  • die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
  • die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen im Gebiet der Stadt Mönchengladbach innehaben, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet. Dies gilt nicht, wenn die berufliche Tätigkeit überwiegend von der ehelichen Wohnung aus wahrgenommen wird. Ausgenommen sind ferner solche Zweitwohnungen, bei denen eine Besteuerung nicht zu einer Beeinträchtigung des ehelichen Zusammenlebens führt, insbesondere weil die Zweitwohnung von beiden Ehepartnern aus beruflichen Gründen gemeinschaftlich neben einer Hauptwohnung bewohnt wird.

Meldungen zu Mönchengladbach

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Letzte Änderung: 14.03.2012