Freudenstadt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.1984. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13.58%.
Freudenstadt erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 2.040 € | 230€ |
2. | bis 2.940 € | 340 € |
3. | bis 3.840 € | 450 € |
4. | mehr als 3.840 € | 600 € |
Die Satzung der Freudenstadt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 11.10.2012