ZWS in Esslingen

Esslingen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2012. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Esslingen

Befreiung

Die Satzung der Esslingen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnungen in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen , Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen.
  • Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende Personen, deren gemeinsam genutzte Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Esslingen am Neckar befindet, aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit, ihrer (Berufs-)Ausbildung oder ihres Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlich untergeordnet innehaben.
  • Wohnungen, die Studierende oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder einem Elternteil innehaben, soweit sich die Hauptwohnung am Studien- oder Ausbildungsort befindet.
  • Befreiung gilt jeweils auch, wenn die Kriterien auf den Hauptwohnung zutreffen.

Weitere Informationen

Meldungen zu Esslingen

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Letzte Änderung: 18.10.2012