ZWS in Ostfildern

Ostfildern erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Ostfildern

Befreiung

Die Satzung der Ostfildern sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu
    therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnungen in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnlichen Einrichtungen.
  • Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen, deren gemeinsam genutzte Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Ostfildern befindet, aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit, ihrer Ausbildung oder ihres Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlicht untergeordnet innehaben.
  • Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei
    den Eltern oder bei einem/beiden Elternteil/en innehaben, soweit sie von den Eltern finanziell abhängig sind.

Weiere Informationen

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Letzte Änderung: 18.10.2012