ZWS in Nürtingen

Nürtingen erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Nürtingen

Befreiung

Die Satzung der Nürtingen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen
    Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnungen in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten-, Altenwohnund Pflegeheimen, in Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger und behinderter Personen und ähnlichen Einrichtungen.
  • Wohnungen, die nicht dauerhaft getrennt lebende Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren gemeinsam genutzte Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Nürtingen befindet, aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit, ihrer (Berufs-) Ausbildung oder ihres Studiums innehaben. Dies gilt jedoch nur, soweit die Wohnung für diese Zwecke erforderlich ist und vorwiegend im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 Meldegesetz Baden-Württemberg genutzt wird.
  • Wohnungen, die noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder bei
    einem/beiden Elternteil/en innehaben, soweit sie von den Eltern finanziell abhängig
    sind.

Die Befreiung gilt auch für Zweitwohnungen, wenn sich die Hauptwohnung in einer unter Nr. 1 und 2 genannten Einrichtung befindet.

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Letzte Änderung: 01.11.2012