ZWS in Hechthausen

Hechthausen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.10.2014. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 2.2% (effektiv 2.32%).

Satzung

Satzung von Hechthausen

Befreiung

Die Satzung der Hechthausen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Bei Nichterfüllung der Wohnungsdefinition (zum Schlafen genutzt, Koch- und Waschmöglichkeit, Schlafzimmer)

Meldungen zu Hechthausen

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Letzte Änderung: 15.10.2014