ZWS in Osten

Osten erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.10.2014. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 2.2% (effektiv 2.32%).

Satzung

Satzung von Osten

Befreiung

Die Satzung der Osten sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Bei Nichterfüllung der Wohnungsdefinition (zum Schlafen genutzt, Koch- und Waschmöglichkeit, Schlafzimmer)

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Letzte Änderung: 15.10.2014