ZWS in Krauschwitz

Krauschwitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 6.28%.

Satzung

Satzung von Krauschwitz

Staffel

Krauschwitz erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Nettokaltmiete Steuer
1. bis 600 Euro 45 Euro
2. bis 1.200 Euro 60 Euro
3. bis 2.000 Euro 120 Euro
4. bis 4.000 Euro 150 Euro
5. mehr als 4.000 Euro 300 Euro

Befreiung

Die Satzung der Krauschwitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Personen unter 18 Jahre
  • Schülern, Auszubildenden, Studenten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden ohne Einkommen befreit, sonst reduzierter Satz 30 Euro.

Fälle und Einnahmen

Die Gemeinde Krauschwitz hat jährlich 22 Fälle und nimmt 5.000 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

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Letzte Änderung: 05.01.2015