Krauschwitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2003. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 6.28%.
Krauschwitz erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Nettokaltmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 600 Euro | 45 Euro |
2. | bis 1.200 Euro | 60 Euro |
3. | bis 2.000 Euro | 120 Euro |
4. | bis 4.000 Euro | 150 Euro |
5. | mehr als 4.000 Euro | 300 Euro |
Die Satzung der Krauschwitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Gemeinde Krauschwitz hat jährlich 22 Fälle und nimmt 5.000 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)
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Letzte Änderung: 05.01.2015