ZWS in Schmalkalden

Schmalkalden erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2013. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Schmalkalden

Befreiung

Die Satzung der Schmalkalden sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden;
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen;
  • Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstiger Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen;
  • Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen);
  • Wohnungen, die nachweislich ganz oder überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- oder Vermögensanlage) gehalten werden; eine ganz oder überwiegende Haltung zur Einkommenserzielung liegt vor, wenn die Zweitwohnung unter solchen objektiven Gesamtumständen innegehalten wird, die erkennen lassen, dass eine Eigennutzung der Zweitwohnung durch den Inhaber oder dessen Angehörige nur für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr vorgesehen ist;
  • nicht dauernd getrennt lebende Verheirate, deren eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, die aber aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung innehaben;
  • Wohnungen, die von unter 18-jährigen Personen bewohnt werden.

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Letzte Änderung: 04.06.2015