ZWS in Freiberg
Freiberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.2016. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Freiberg
Befreiung
Die Satzung der Freiberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen, die von öffentlichen oder freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen oder von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
- Wohnungen, die in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
- Wohnungen, die sich in gemeinnützigen Kleingartenanlagen im Sinne des § 2 Bundeskleingartengesetz (BKleinG) befinden,
- die Gesamtheit von Räumen, die nicht den Anforderungen an eine Wohnung aus
§ 48 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) genügen.
Meldungen zu Freiberg
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Letzte Änderung: 07.06.2016