Borkum erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 21% (effektiv 23.1%).
Die Satzung der Borkum sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 31.01.2017