ZWS in Gailingen am Hochrhein

Gailingen am Hochrhein erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 20.9%.

Satzung

Satzung von Gailingen am Hochrhein

Staffel

Gailingen am Hochrhein erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Von/ab bis Steuer
1.   2. 800,00 Euro 360 Euro
2. 2.800,01 Euro 5.550,00 Euro 740,00 Euro
3. 5.550,01 Euro 8.300,00 Euro 1.100,00 Euro
4. 8.300,01 Euro   1.480,00 Euro

Befreiung

Die Satzung der Gailingen am Hochrhein sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

Anmerkungen

Die Gemeinde hat zum 01.01.2006 eine neue Satzung beschlossen, in der die Gebühren erhöht worden sind. Die alten Werte waren folgende (effektiv 19.13%):

Stufe Von/ab bis Steuer
1.   2. 800,00 Euro 330 Euro
2. 2.800,01 Euro 5.550,00 Euro 680,00 Euro
3. 5.550,01 Euro 8.300,00 Euro 1.000,00 Euro
4. 8.300,01 Euro   1.350,00 Euro

Bemerkung

Meldungen zu Gailingen am Hochrhein

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Letzte Änderung: 18.05.2009