ZWS Köln als Student

Alfred @, Montag, 28.11.2011 (vor 5222 Tagen) @ Franky

Vielen Dank für die Information. Es ist immer wieder erstaunlich, was das Kölner Kassen- und Steueramt fertigbringt. In diesem Fall, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid dann „plötzlich“ aufgehoben wird. Hätte ich nicht für möglich gehalten und noch nie so was gehört. Oder war es gar kein Steuerbescheid sondern“nur“ die Aufforderung, eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abzugeben>

Ansonsten, für gleich oder ähnlich gelagerte Fälle: Wer eine Nebenwohnung nutzt, die er nicht „innehat", darf für diese Wohnung nicht zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Das ist verfassungswidrig und derzeit gibt es noch kein deutsches Gericht, das eine derartige Besteuerung für Rechtens erklären würde.

Abgesehen davon,
1. sind die Kölner Forderungen nach Bestätigung der Eltern und Vorlage des elterlichen Mietvertrages eine bodenlose Frechheit.
2. war im konkreten Fall die Bescheinigung der Eltern wohl nicht so ganz richtig (um nicht zu sagen: falsch).

Da geistert immer noch die irrwitzige Vorstellung durch das Kölner Amt, dass jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung sei, deren Nutzer als Steuerpflichtiger /Steuerschuldner angesehen werden darf.


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