ZWS Köln als Student

Alfred @, Montag, 28.11.2011 (vor 5222 Tagen) @ Franky

» Bitte um Erläuterung
Hier ist sie:
Du schreibst: „… die elterliche Wohnung in Köln ließ ich unnötigerweise als Nebenwohnung gemeldet, weil … ich auch an den Wochenenden dort blieb, weil ich in Köln gearbeitet habe.“
Das bedeutet: Du bist bei Deinen Eltern nicht ausgezogen und warst im melderechtlichen Sinn mit Nebenwohnung richtig (und keinesfalls „unnötigerweise“) registriert, wenn Du Dich zeitlich gesehen vorwiegend am Studienort in Gummersbach aufgehalten hast (was hier nicht weiter vertieft werden muss). Von einem Nutzen der Wohnung nur zu Besuchszwecken kann folglich überhaupt nicht die Rede sein. Auch das mit dem „geldwerten Vorteil“ ist nicht so ganz schlüssig – denn ohne das Standbein in der elterlichen Wohnung hättest Du Dir in Köln wohl ein Zimmer mieten müssen, um dort zu arbeiten.
Aber wenn die Kölner Verwaltung mit so einer Bescheinigung zufrieden war, stört mich das nur aus prinzipiellen Gründen.


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