ZWS Köln als Student
Die verwaltungsseitige Gleichsetzung von Neben- und Zweitwohnung und Nutzer und Inhaber ist ja keine neue, rein kölsche Erfindung und dient der Verwirrung des Bürgers. So oder ähnlich zu finden z.B. in vielen (neueren) Satzungen in B.-W.:
„Nebenwohnungen im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils, bei welchen es sich lediglich um eine Übernachtungsmöglichkeit oder um ein Zimmer handelt, das von erwachsenen Kindern gelegentlich mit geringfügiger Dauer genutzt wird, stellen keine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung dar.“
Solche Regelungen sind aufwandsteuerrechtlich purer Unsinn, richtig wäre u. U. allenfalls, dass derartige Wohnungen nicht als Nebenwohnungen registriert werden müssen.
Die Folge derartiger Regelungen ist allerdings, dass viele Städte glauben, jeden Nutzer einer Nebenwohnung besteuern zu dürfen und dabei nicht überprüfen zu müssen, ob er auch Inhaber der Nebenwohnung ist. Dann sind sie immer. wieder erstaunt, wenn sich wirklich einer dagegen wehrt (was selten genug passiert).
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Franky,
28.11.2011
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