Hauptwohnsitz in USA, Wohnung für 80 Tage im Jahr in Leipzig

Alfred @, Mittwoch, 14.12.2011 (vor 4745 Tagen) @ Heisenberg

Die melderechtliche Registrierung in Leipzig mit „einziger Wohnung“ – im Inland -) ist korrekt. Zweitwohnungsteuer fällt daher in Leipzig nicht an, denn dazu müsste die Wohnung als Nebenwohnung registriert sein. Bleibt zu fragen, ob die Stadt das auch so sieht oder zumindest einne Versuch unternimmt.

» Mir ist der folgende Satz aus der AO 1977 nicht ganz klar, bzgl. Wohnsitz:
» "Auf den zeitlichen Umfang des Aufenthalts kommt es nicht an. Es ist ausreichend, wenn Räume zum dauerhaften Wohnen vorhanden sind."
Den Satz findet sich so in der AO nicht. Er bezieht sich wohl auf § 8 (Wohnsitz) AO und stellt klar, dass die Wohnsitznahme nicht vom zeitlichen Umfang des Aufenthalts abhängig ist.


Zur Frage der Einkommensteuerpflicht eines Schweizers fehlen mir einige Informationen – da am besten bei einem Steuerberater etc. nachfragen.


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