Hauptwohnsitz in USA, Wohnung für 80 Tage im Jahr in Leipzig
» Wie wäre die Situation denn bei einem Deutschen Staatsbürger, der sich vor
» Jahren in Deutschland abgemeldet hat und in den USA steuerpflichtig ist,
» nun aber eine Wohnung in Deutschland gemietet hat, die sehr selten benutzt wird, also nicht der Lebensmittelpunkt ist>
Hier könnte der Satz greifen; "Auf den zeitlichen Umfang des Aufenthalts kommt es nicht an. Es ist ausreichend, wenn Räume zum dauerhaften Wohnen vorhanden sind."
»
Aber ich weiß es wirklich nicht. Einkommensteuerkenntnisse sindbei mir nur rudimentär vorhanden
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Heisenberg,
14.12.2011
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Alfred,
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