Im Kölner Stadtrat soll am 20.12.2011 eine Entscheidung fa

Rebell @, Donnerstag, 22.12.2011 (vor 4481 Tagen) @ Soraya

» » » Inhaber von Nebenwohnungen, die im selben Gebäude ihre Hauptwohnung » haben, sollen von der Zweitwohnungssteuer rückwirkend ausgenommen werden.

+++ Der Rat hat einstimmig eine Satzungsänderung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln beschlossen. Kölner, die eine Nebenwohnung im Gebäude ihrer Hauptwohnung besitzen, müssen nun keine Zweitwohnsitzsteuer mehr zahlen. Dadurch entgehen der Stadt laut Verwaltung nun jährlich rund 390.000 Euro. Zudem kann es zu weiteren Kosten kommen, falls die Stadt bereits bezahlte Steuern zurückzahlen muss. +:-)

Wer trägt denn die Verantwortung für diesen Einnahmeausfall>

Das Bundesverfassungsgericht hatt doch unmissverständlich festgelegt, dass Einheimische nicht aausgenommen werden dürfen> Urteil Überlingen 1983


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