Hauptmieter einer WG

Lird @, Freitag, 03.02.2012 (vor 4877 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank schon einmal!
Zu 1. Was ich mich frage ist, wenn ich mich melderechtlich falsch gemeldet habe, kann man mir das vorwerfen aber ist das nicht ein Problem der Meldebehörde und nicht der Zweitwohnsitzsteuerbehörde> Müßte man mir nicht im schlimmsten Fall ein Bussgeld auferlegen weil ich mich nicht in HH gemeldet habe, ich war nämlich in HH gar nicht gemeldet! weder mit Erst- noch mit Zweitwohnsitz. Kann es nicht sein, dass rückwirkend ich nie Zweitwohnsitz in HH hatte, da die Erstwohnung nach dem Melderechtsrahmengesetz die zeitlich überwiegend genutzte ist> Ich habe im Internet folgendes gelesen:

"Die Anknüpfung der Steuerpflicht an das Melderecht verursacht keine Bedenken, da nachweislich unrichtige Anmeldungen inzwischen nicht mehr für die Steuerpflicht maßgeblich sind.Damit hob das Bundesverwaltungsgericht anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz auf.
(Bundesverwaltungsgericht, Az.: 9 C 6.08 und 7.08"

Zu 4. schreibst du: "Auslegung des Gesetzes durch das Finanzamt verstößt – und so müsste es auch das FG sehen – gegen Bundesrecht (Auffassung des BVerwG). -> Gibt es dazu eine Quelle mit der man das Belegen könnte>

Vielen Dank!!!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion