Hauptmieter einer WG

Alfred @, Freitag, 03.02.2012 (vor 4460 Tagen) @ Lird

Zu 1.: Du hast völlig Recht, dass die unterlassene Anmeldung (Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld in gesetzlich nicht festgelegter Höhe) in erster Linie ein Problem der Meldebehörde ist. Das Finanzamt handelt willkürlich, wenn es aus der fehlenden Anmeldung ohne Weiteres (hast Du überhaupt eine Steuererklärung abgegeben>) den Schluss zieht, Deine Hamburger Wohnung sei Deine Zweitwohnung. Auf die Entscheidungen des BFH, dass die melderechtlichen Verhältnisse für die Finanzbehörde bindend sein sollen, kann es sich m.E. nicht berufen, zumal der BH ausdrücklich feststellt, dass der Betroffene seine melderechtlichen Verhältnisse jederzeit berichtigen kann. .Dazu musst Du allerdings nachweisen, dass die Wohnung in HH seit 2006 Deine „überwiegend genutzte Wohnung“ war. Das wird das Finanzamt Dir so schwer wie möglich machen.
Zu 4. Die Quellen hast Du selbst schon angegeben: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, Az.: 9 C 6.08 und 7.08.
Ansonsten:
Du solltest ernsthaft darüber nachdenken Deine postalischen Zustellungsüberlegungen überprüfen und die melderechtlichen Verhältnisse in Ordnung bringen. Das wenn möglich rückwirkend (was vmtl. nicht klappen dürfte) und die Ablehnung ggf. aktenkundig machen. Den „Tag des Einzugs“ muss die Meldebehörde auf jeden Fall übernehmen. Damit setzt Du natürlich das Bußgeldverfahren in Gang.


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