niederlassung freiberufler
Ich bin mit meinem Vater Eigentümerin einer Ferien-ETW an der Ostsee.Die Wohnung haben meine Familie und ich bislang immer selbst genutzt und die Zweitwohnungssteuer entrichtet.
Mein Mann ist als Freiberufler selbständig. Nun möchte er in dem Ort, wo unsere ETW ist, eine Zweigstelle eröffnen. Ein Raum in der Wohnung soll dazu als Arbeitszimmer für die Tätigkeit dienen.
1) Da die Zweitwohnung damit für meinen Mann beruflichen Zwecken dient, müsste doch die Zweitwohnungssteuer zukünftig entfallen, oder>
2) Alternative:
Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn mein Mann sich mit Erstwohnsitz in der Gemeinde anmeldet>
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sambalabamba,
03.02.2012
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Alfred,
03.02.2012
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