niederlassung freiberufler
Gleich vorweg:
Um Wohnsitze geht es nicht, sondern um das Melderecht, Die melderechtliche Registrierung bei einem nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaar ist gesetzlich vorgegeben. Hauptwohnung ist grundsätzlich die gemeinsame eheliche Wohnung. Denkbare Ausnahmen haben ihre Fußfallen und bedürfen einer sorgfältigen Begründung.
» ..., eine Zweigstelle eröffnen. Ein Raum in der Wohnung soll dazu als Arbeitszimmer für die Tätigkeit dienen.
Damit lässt sich allenfalls dieser als Arbeitszimmer genutzte Raum, nicht aber die gesamte Wohnung, aus der Zweitwohnungsteuerpflicht herausnehmen. Der Rest der Wohnung dient weiter dem persönlichen Lebnsbedarf.
Ggf. lohnenswert:
Vermietung der gesamten Wohnung an den Ehemann, der sich dort melderechtlich mit Nebenwohnung registrieren lässt und in der Wohnung ein Büro für seine berufliche Tätigkeit geltend macht. Das vermindert die Zweitwohnungsteuer um den entsprechenden Anteil, und die Gemeinde wird sich ggf. heftig wehren.
Die Steuer ist allein durch den Ehemann zu tragen. Die Steuer und die sonstigen Wohnungskosten sind von der Einkommensteuer absetzbar. amilienbesuche beim Ehemann in dessen Nebenwohnung sind wohl nicht meldepflichtig.
Das wäre dann auch einer der nicht unüblichen Effekte der ZWSt. Die Gemeinde kassiert diese Abgabe, dafür brechen dem Staat andere (höhere) Einnahmen weg. Noch schöner wäre natürlich eine Lösung, bei der dann auch keine ZWSt anfällt.
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sambalabamba,
03.02.2012
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Alfred,
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