niederlassung freiberufler

Alfred @, Freitag, 03.02.2012 (vor 4725 Tagen) @ sambalabamba

Wenn Dein Mann beruflich am Ort der FW tätig ist, dort ein Büro benötigt und auch übernachten (wohnen/schlafen) muss, sehe ich (als Laie)erst Mal kein Problem wenn er dort Büro- und Wohnraum von wem auch immer (zu einer ortsüblichen Miete) anmietet. Als „missbräuchliche Vertragsgestaltung“ wird man das auch dann nicht bezeichnen können, wenn Schwiegervater (und Ehefrau) als Vermieter auftritt (auftreten). Vermietung an Familienangehörige ist doch nichts Ungewöhnliches.
Allenfalls sehe ich Probleme, wenn die Ferienwohnung baurechtlich nur als solche genutzt werden darf. Dann kann die Gemeinde am Ort der Ferienwohnung (u.U. erfolgreich) Ärger machen.
Ehe ich es vergesse: Ein vermietetes Objekt kann man natürlich auch abschreiben.
Ggf. mit dem Steuerberater durchsprechen.


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