niederlassung freiberufler
Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort. Ist es denn für die Anerkennung der Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung unschädlich, dass wir die Wohnung mit unserer Familie schon drei Jahre zum reinen Privatvergnügen genutzt haben und erst jetzt die "Umnutzung" dergestalt erfolgt, dass mein Ehemann die Wohnung als Zweitwohnung für seine Zweigstelle benötigt> Wird unser Wonsitz-FA da nicht gehörig Ärger machen>
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sambalabamba,
03.02.2012
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Alfred,
03.02.2012
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